Arbeits- und Wegeunfälle

Wir sind berechtigt, Arbeits- und Wegeunfälle zu behandeln. Damit Sie die weitreichenden Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch nehmen können, beachten Sie bitte unbedingt die abweichenden Regelungen bei solchen Unfällen, insbesondere zu Ihren Pflichten gegenüber Ihrer Unfallversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der für Sie zuständigen Unfallversicherung.

Folgende Kliniken behandeln Arbeits- und Wegeunfälle:

Bitte kommen Sie über die Zentrale Notaufnahme in unser Haus. Wir benötigen für die Aufnahme neben der Versicherungskarte Ihrer Krankenversicherung auch

  • Name und Anschrift Ihres Arbeitsgebers oder Ihrer Arbeitsgeberin und
  • das Datum Ihres dortigen Beschäftigungsbeginns.

Für die Weiterbetreuung vereinbaren Sie dann über die auf den Klinikseiten angegebenen Telefonnummern die notwendigen Termine. In den Sprechstunden der Kliniken erhalten Sie auch die notwendigen Verordnungen und Bescheinigungen.